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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LONASPORT GmbH
 
 
1. Geltungsbereich
 
1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen der LONASPORT GmbH. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Entgegenstehende Vereinbarungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die LONASPORT GmbH.
 
2. Angebot
 
2.1 Angebote der LONASPORT GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie erfolgen unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit die LONASPORT GmbH von Dritten gefertigte Waren liefert.
2.2 Ein Vertragsabschluß kommt erst mit Zusendung einer Auftragsbestätigung (per E-Mail, Fax oder Brief) zustande. Die LONASPORT GmbH behält sich vor, die Lieferung von Waren zu verweigern oder Bestellungen mit hohem Bestellwert auf Teillieferungen aufzuteilen.
2.3 Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.
2.4 Technische und gestalterische Abweichungen von den Produktangaben bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können, sofern sie für den Vertragspartner zumutbar sind.
 
3. Preise und Lieferkonditionen
 
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), ab Lager Braunschweig.
3.2 Zur Vereinfachung der Bestellabwicklung verwendet die LONASPORT GmbH Versandkostenpauschalen die vom Programm automatisch berechnet und im Warenkorb separat ausgewiesen werden. Die LONASPORT GmbH behält sich das Recht vor, abweichend von diesen Pauschalen von einem erteilten Auftrag zurückzutreten und höhere Versandkosten zu verlangen, wenn dieses durch die Eigenart des Auftrages erforderlich wird - z.B. bei sperrigen und sehr schweren Waren. In diesem Fall muss der neue Gesamtkaufpreis von der LONASPORT GmbH dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden und dieser muss den Auftrag schriftlich bestätigen.
3.3 Soweit die Zahlung per Nachname erfolgt, erheben wir eine Nachnamegebühr in Höhe von EUR 5.-.
 
4. Liefer- und Leistungszeit
 
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Wegen etwaiger Überschreitungen von Lieferfristen haftet die LONASPORT GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
4.5 Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Bezugsverträgen - in Verzug ist.
 
5. Versand und Gefahrübergang
 
5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat.
5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
5.4 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
5.5 Lieferungen ohne Auswahl eines Servicepartners verstehen sich als Haustürlieferungen. Der Überbringer ist nicht verpflichtet, die Ware bis zur Wohnungstür zu transportieren.
 
6. Widerruf und Rückgaberecht
 
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
 
6.1 Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung oder Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z.B. per Brief, Fax, oder Email, oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem Ihnen diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Wareneinganges bei Ihnen. Bei der Berechnung der Frist wird der Tag, an dem die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt worden ist bzw. der Tag des Eingangs der Warenlieferung bei Ihnen nicht mitgerechnet. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

LONASPORT GmbH
Pillmannstrasse 35
38112 Braunschweig

Telefax: +49 531 2144-444
 
Email: info@lonasport.com

6.2 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen, z.B. Zinsen, herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung

7. Mängelrüge und Gewährleistung
 
7.1 Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
7.4 Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken; Dabei ist der Käufer für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung.
7.5 Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn eine Nachbesserung zum zweiten Mal fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
7.7 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
 
8. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
 
8.1 Die Haftung der LONASPORT GmbH richtet sich ausschließlich nach dem vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf groben Verschulden der LONASPORT GmbH. Diese Haftungsbegrenzungen gilt für den Käufer entsprechend. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Käufer auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Fall beschränkt sich seine Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware bzw. Abnahme der Leistung durch den Käufer.
8.2 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
8.3 Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung gekaufter Produkte sowie deren Weiterverarbeitung oder Installation. Insbesondere sicherheitsrelevante Produkte dürfen nur vom Fachmann verwendet werden.
8.4 Bei Lieferung in das Ausland sind mögliche Inkompatibilitäten von Produkten mit länderspezifischen Anforderungen und Vorschriften zu beachten, für deren Beachtung der Käufer die alleinige Verantwortung trägt. In jedem Fall sind unbedingt die herstellerseitigen Hinweise zu beachten.
 
9. Eigentumsvorbehalt
 
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
9.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Distributor, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
9.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
9.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
9.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
 
10. Zahlung
 
10.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
10.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
10.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
10.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
10.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
 
11. Datenschutz
 
11.1 Die Daten unserer Kunden werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telemediengesetz (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Alle persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt.
11.2 Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der bei uns gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich per Email an
info@lonasport.com oder senden Sie uns Ihren Wunsch per Post oder Fax zu.
11.3 Personenbezogene Daten, wie z.B. Anschrift, Email und Kaufverhalten, geben wir nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Partner, die zur Bestellabwicklung oder für Serviceaufgaben die Übermittlung von Daten benötigen. Dies sind beispielsweise die von uns beauftragen Dienstleister für Versand- und Zahlungsabwicklung sowie unsere Hersteller und Importeure zur Garantieabwicklung. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
11.4 Auf unserer Homepage und in unserem Shop werden in so genannten Cookies Informationen gespeichert, welche eine benutzerfreundliche Handhabung der Anwendung ermöglichen. Beispielsweise ist dies der Inhalt Ihres Warenkorbes, der dann bei Ihrem nächsten Besuch wieder aufgerufen werden kann. Weiterhin erübrigen die in einem Cookie abgelegten Daten das wiederholte Ausfüllen von Formularen. Die erzeugten Cookies verfallen nach 365 Tagen. Darüber hinaus können Sie in Ihrem Browser Programm die Annahme von Cookies unserer Seiten verwalten und diese gegebenenfalls sperren.
 
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
13. Sonstige Bestimmungen
 
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
 
Währung
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